deutscher Jurist; Vizepräs. der Max-Planck-Gesellschaft 1999-2002; Prof. u. a. in Heidelberg 1981-2002; Vizepräs. der Dt. Forschungsgemeinschaft 1977-1980; fr. Vizepräsident der Europäischen Menschenrechtskommission; Hauptarbeitsgebiete sind das Völkerrecht und der Schutz der Menschenrechte; Mitgl. diverser Expertenkommissionen
* 8. Juni 1934 Berlin
Herkunft
Jochen Abraham Frowein wurde am 8. Juni 1934 in Berlin geboren.
Ausbildung
Nach dem Abitur 1953 studierte er Rechtswissenschaften in Kiel, Berlin und Bonn und legte 1956 seine erste juristische Staatsprüfung in Köln ab. Neben der anschließenden Referendarsausbildung bis 1961 studierte er an der University of Michigan Law School, Ann Arbor in den USA, wo er den Grad "Master of Comparative Law" erwarb, und promovierte 1960 in Bonn. Die zweite juristische Staatsprüfung folgte 1962 in Düsseldorf.
Wirken
Ab 1962 war F. vier Jahre lang als wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg tätig und danach als wissenschaftlicher Assistent am Institut für öffentliches Recht an der Universität Bonn. Nach seiner Habilitation 1967 wurde F. auf den Lehrstuhl für Staats- und Völkerrecht an der Ruhruniversität Bochum berufen. Zwei Jahre später wechselte er an die Universität Bielefeld, wo er bis 1981 Staats- und Völkerrecht lehrte.
1981 wurde F. zum Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht ernannt ...